PRÄAMBEL
Der Respekt von
die humane Person in seiner/ihrer psychischen Dimension ist ein unveräußerliches Recht. Sein
Anerkennung gründete die Handlung der Psychologen.
Die Gegenwart kodiert von
Pflichtenlehre ist dafür bestimmt, den Männern und ihnen als berufliche Regel zu dienen
Frauen, die den Titel von Psychologen haben, was auch immer wären ihre Übungsart und
ihr beruflicher Rahmen, einschließlich ihrer Unterrichtstätigkeiten und
Untersuchung.
Seine/ihre Zweckbestimmtheit ist vor allem, das Publikum und sie zu schützen
Psychologen gegen die mésusages der Psychologie und gegen den Gebrauch von
Methoden und Techniken, sich mißbräuchlich Psychologie berufend.
Sie
Unterzeichner Berufsverbände des anwesenden Codes verwenden sich am
zu machen, zu kennen und zu respektieren. Sie bringen in diese Perspektive, Stütze und
Hilfe an ihren Mitgliedern. Die Zustimmung der Psychologen an diesen Organisationen
impliziere ihren Einsatz, die Verfügungen des Codes zu respektieren.
TITEL I - PRINCIPES
ALLGEMEIN
Die Vielschichtigkeit der psychologischen Situationen widersetzt sich ihr
einfache systematische Anwendung von Praxen-Regeln. Der Respekt von den Regeln vom
Codegegenwart von Pflichtenlehre legt auf eine ethische Überlegung und eine Kapazität hin von
Urteilsvermögen, in der Befolgung der großen nächsten Prinzipien:
1 / Respekt von den Rechten der Person
Der Psychologe bezieht seinen
Übung an den Prinzipien, die von den nationalen, europäischen Gesetzgebungen verordnet werden, und
international auf dem Respekt von den wesentlichen Rechten der Personen, und
besonders von ihrer Würde, ihrer Freiheit und ihrem Schutz. Er
greift nur mit der freien und beleuchteten Einwilligung der betroffenen Personen ein.
Gegenseitig muß alle Person sich unmittelbar und frei wenden können
an einem Psychologen. Der Psychologe schützt das Privatleben vor den Personen in
den Respekt des Dienstgeheimnisses gewährleistend, einschließlich zwischen Kollegen. Er
respektiere das wesentliche Prinzip, daß niemand es geglichen wird, aufzudecken, was auch immer dies ist
auf selbst.
2 / Kompetenz
Der Psychologe hält seine/ihre Kompetenzen von Kenntnissen
theoretisch regelmäßig Updates, von einer Fortbildung und eine
Bildung, seine/ihre persönliche Verstrickung in der Einsicht zu unterscheiden,
von anderen. Jeder Psychologe ist von seinen/ihren besonderen Qualifikationen verbürgend und
definiert seine/ihre sauberen Gemarkungen, in Anbetracht seine/ihre Bildung und seine/ihre Erfahrung.
Er lehnt alle Intervention ab, wenn er weiß, wie man die Kompetenzen nicht hat
angefordert.
3 / Verantwortung
Außer den durch das Gesetz definierten Verantwortungen
Gemeinde, der Psychologe hat eine berufliche Verantwortung. Er hängt sich an dem
daß seine/ihre Interventionen sich mit den Regeln der Codegegenwart übereinstimmen. Im Rahmen von
seine/ihre Fachkompetenzen, der Psychologe entscheidet über die Wahl und von
die Anwendung von den Methoden und psychologische Techniken, die er konzipiert, und legt in
Werk. Er entspricht also persönlich von seinen/ihren Wahlen und den direkten Konsequenzen
von seinen/ihren Handlungen und beruflichen Meinungen.
4 / Rechtschaffenheit
Der Psychologe hat eine Rechtschaffenheitspflicht seine in allen
berufliche Beziehungen. Diese Pflicht gründete die Befolgung der Regeln
ethisch und seine/ihre fortlaufende Anstrengung, um seine/ihre Interventionen zu veredeln, zu bestimmen,
seine/ihre Methoden und seine/ihre Absichten zu definieren.
5 / wissenschaftliche Qualität
Die Interventionsarten, die vom gewählt werden,
Psychologe muß das Objekt von einem von ihren geurteilten explicitation machen können
theoretische Grundlagen und von ihrer Konstruktion. Alle Schätzung oder alles Resultat
muß das Objekt einer widersprüchlichen Debatte aus den Profis machen können zwischen
sie.
6 / Respekt der zugewiesenen Absicht
Die methodologischen Vorrichtungen legten in
Platz durch den Psychologen antwortet auf die Motive seiner/ihrer Interventionen, und sie
nur. Seine/ihre Intervention im Respekt der zugewiesenen Absicht bauend.
der Psychologe muß also die möglichen Ausnutzungen wer in Rechnung ziehen
können vielleicht darin von Dritteln gemacht werden.
7 / berufliche Unabhängigkeit
Der Psychologe kann nicht aufgeben
die für die Übung seines/ihres Berufes erforderliche Unabhängigkeit in einiger Form, daß
dies wäre.
KLAUSEL VON BEWUßTSEIN
In allen Umständen wo der
Psychologe schätzt, diese Prinzipien nicht respektieren zu können. er ist in Recht von
die Bewußtseinsklausel spielen zu lassen
TITEL II - DIE ÜBUNG
BERUFLICH
KAPITEL 1: DER TITEL VON PSYCHOLOGEN UND DIE DEFINITION VON
DER BERUF
Artikel 1 - Der Gebrauch vom Titel von Psychologen wird definiert durch
das am OFFIZIELLEN GESETZBLATT veröffentlichte Gesetz n°85-772 vom 25. Juli 1985 vom 26. Juli 1985. Sind
Psychologen die Personen, die die Qualifikationsbedingungen füllen,
in diesem Gesetz angefordert. Alle Form von widerrechtlichem Inbesitznahme des Titels ist empfindungsfähig von
Verfolgungen.
Artikel 2 - Die berufliche Übung der Psychologie fordert an
der Titel und die Satzung von Psychologen.
Artikel 3 - Die wesentliche Mission vom
Psychologen machen erkennen und die Person in seiner/ihrer Dimension zu respektieren
psychisch. Seine/ihre Tätigkeit beruht auf der psychischen Komponente der Individuen,
verlassen oder sammelnd berücksichtigt.
Artikel 4 - Der Psychologe kann
verschiedene Funktionen an liberalem Titel auszuüben, entlohnt oder von öffentlichem Agenten. Er
kann verschiedene Missionen füllen, die er unterscheidet, und läßt unterscheiden, wie der
Rat, der Unterricht der Psychologie, die Schätzung, die Begutachtung, sie
Bildung. die Psychotherapie. die Untersuchung, etc. können Diese Missionen trainieren
in verschiedenen Profiabteilungen.
KAPITEL 2: DIE BEDINGUNGEN VON DER ÜBUNG VON IHR
BERUF
Artikel 5 - Der Psychologe übt in den an seinem gebundenen Bereichen aus
Qualifikation, die sich besonders durch seine/ihre Universitätsbildung schätzt,
wesentlich und beflissen von hohem Niveau in Psychologie, durch Bildungen
spezifisch, durch seine/ihre zweckmäßige Erfahrung und seine/ihre Forschungsarbeiten. Er
bestimme den Hinweis und gehe vor hat die Verwirklichung von Handlungen, die auf seinem beruhen,
Kompetenz.
Artikel 6 - Der Psychologe läßt die Besonderheit von seinem respektieren
Übung und seine/ihre technische Autonomie. Er respektiert die von den anderen
beruflich.
Artikel 7 - Der Psychologe akzeptiert die Missionen der er
Achtung, vereinbar mit seinen/ihren Kompetenzen, seine/ihre Technik, seine/ihre Funktionen, und der nicht
verstoßen noch an den Verfügungen der Gegenwart kodiert, noch an den legalen Verfügungen
in Kraft.
Artikel 8 - Die Tatsache für einen Psychologen, in seinem verknüpft zu sein,
berufliche Übung durch einen Vertrag oder eine Satzung in allem privaten Unternehmen oder
aller öffentliche Organismus modifiziert seine/ihre beruflichen Pflichten nicht, und in
besondere seine/ihre Verpflichtungen bezüglich des Dienstgeheimnisses und der Unabhängigkeit
von der Wahl von seinen/ihren Methoden und seinen/ihren Entscheidungen. Er macht Staat aus dem Code von
Pflichtenlehre in der Errichtung seiner/ihrer Verträge und bezieht dort sich in seinen/ihren Banden
beruflich.
Artikel 9 - Vor aller Intervention, der Psychologe versichert sich
von der Einwilligung von denen, die es/sie/ihn befragen oder an einer Schätzung teilnimmt, eine
Untersuchung oder eine Begutachtung. Er informiert sie über die Modalitäten, die Ziele und sie
Gemarkungen seiner/ihrer Intervention. Die Meinungen des Psychologen können von ihnen betreffen
Unterlagen oder von den Situationen, die ihr/ihm zurückgebracht werden, aber seine/ihre Schätzung kann nicht
zu tragen, daß auf Personen oder den Situationen, daß er selbst geprüft haben kann.
In allen Schätzungssituationen wäre was auch immer der Antragsteller, der
Psychologe erinnert die betroffenen Personen an ihr Recht, um eine zu bitten
gegen-Schätzung. In den Untersuchungssituationen informiert er sie über ihren
geradeaus an sich davon jederzeit zurückzuziehen. In den Situationen von gerichtlicher Begutachtung,
der Psychologe behandelt billige Art mit jedem der Teile und weiß, daß sein
Mission hat für Absicht, die Gerechtigkeit auf der Frage zu erleuchten, die ihr/ihm gestellt wird, und
nicht Beweise zu bringen.
Artikel 10 - Der Psychologe kann empfangen, an ihrem
Bitte, von den Minderjährigen oder den behüteten Mittelfingern durch das Gesetz. Seine/ihre Intervention nahebei
von ihnen hängt Rechnung von ihrer Satzung, ihrer Situation und den legalen Verfügungen
in Kraft. Als die Beratung für Minderjährige oder die behüteten Mittelfinger durch
um das Gesetz wird von einem Drittel gebeten, der Psychologe fordert ihre Einwilligung an
erleuchtet, so der das von den Besitzern von der elterlichen Autorität oder ihr
Vormundschaft.
Artikel 11 - Der Psychologe wendet seine/ihre Stellung nicht an Zielen an
persönlich. von Bekehrungseifer oder Entfremdung von anderen. Er antwortet ihr nicht
Bitte von einem Drittel, die einen ungesetzlichen oder unmoralischen Vorteil sucht, oder der macht
Handlung von mißbräuchlicher Autorität in der Zuflucht an seinen/ihren Diensten. Der Psychologe engagiert nicht
nicht von Schätzung oder Behandlung, Personen implizierend, an denen er sein würde,
schon persönlich verknüpft.
Artikel 12 - Der Psychologe ist einziger Verantwortlicher von
seine/ihre Abschlüsse. Er macht Zustand von den Methoden und die Werkzeuge, auf dem er sie gründete,,
und er präsentiert sie von Art, die an seine/ihre verschiedenen Gesprächspartner angepaßt wird, von Weise
das Dienstgeheimnis zu schützen. Die Beteiligten haben das Recht, einen zu erhalten
verständlicher Bericht der Schätzungen sie bezüglich, was auch immer wären davon
die Adressaten. Wenn diese Abschlüsse an Dritteln präsentiert werden, sie nicht
entsprechen, daß an der gesetzten Frage und beinhalten die Ordnungselemente
psychologisch der gründen sie, daß so erforderlich.
Artikel 13 - Der Psychologe
kann sich von seiner/ihrer Funktion nicht einbilden, um eine illegale Handlung und seinen anzuerkennen
Titel teilt es/sie/ihn nicht von den Verpflichtungen des allgemeinen Gesetzes aus. Übereinstimmend mit ihnen
Verfügungen des Strafgesetzes hinsichtlich nicht-Hilfe an niemandem in Gefahr,
er wird ihr/ihm also Verpflichtung daraus gemacht, den beauftragten Justizorganen anzukündigen
von der Anwendung des Gesetzes alle Situation, die er weiß, wie man in Gefahr legt,
die Integrität der Personen. Im Sonderfall wo, dies sind Informationen an
Vertraulichkeit, die ihr/ihm von den empfänglichen Situationen zeigt, zu tragen,
an der psychischen oder körperlichen Integrität der Person erreicht, die es/sie/ihn befragt oder hat,
das von einem Drittel, der Psychologe schätzt die Führung in Bewußtsein ab, zu hängen, in
den Rechtsvorschriften Rechnung hinsichtlich Dienstgeheimnisses tragend, und
von Hilfe an niemandem in Gefahr. Der Psychologe kann seine/ihre Entscheidung erleuchten in
Rat bei erfahrenen Kollegen nehmend.
Artikel 14 - Die Dokumente
aus einem Psychologen hervorgehend, Beglaubigung. Bilanz, Zertifikat, Post, Bericht,
tragen (etc.) seinen/ihren Namen, die Identifizierung seiner/ihrer Funktion sowie seine/ihre Adressen
beruflich, seine/ihre Unterschrift und die genaue Erwähnung des Adressaten. Der
Psychologe akzeptiert nicht, daß von ander, die selbst modifizieren, unterschreiben oder
annullieren die Dokumente, von seiner/ihrer Erwerbstätigkeit abhängend. Er akzeptiert nicht
nicht das seine/ihre Berichte ohne seine/ihre ausdrückliche Übereinstimmung übermittelt würden, und er macht
die Vertraulichkeit seiner/ihrer Post zu respektieren.
Artikel 15 - Der Psychologe
verfüge auf dem Ort von seiner/ihrer beruflichen Übung einer passenden Einrichtung,
von angemessenen Orten um den Respekt des Dienstgeheimnisses zu erlauben, und von
Techniken-Mittel genügen in Bericht mit der Natur seiner/ihrer Handlungen
beruflich und von den Personen, die es/sie/ihn befragen.
Artikel 16 - Im Fall
wo der Psychologe abgehalten wird, seine/ihre Intervention zu verfolgen. er nimmt sie
geeignete Maßnahmen, damit die Kontinuität seiner/ihrer beruflichen Handlung wäre
sicher durch einen Kollegen, mit der Übereinstimmung der betroffenen Personen, und unter Vorbehalt
daß diese neue Intervention gegründet würde und möglicher déontologiquement.
KAPITEL 3: DIE TECHNISCHEN MODALITÄTEN DER ÜBUNG
BERUFLICH
Artikel 17 - Die Praxis des Psychologen verringert sich nicht
an den Methoden und den Techniken, die er in Tat umsetzt. Sie ist von eine unabtrennbar
kritische Schätzung und von einem Einsatz in theoretischer Perspektive von diesen
Techniken.
Artikel 18 - Die Techniken, die vom Psychologen angewandt werden, für
die Schätzung, an direkten Zielen von Diagnostik von Orientierung oder Auswahl,
müssen wissenschaftlich validiert gewesen sein.
Artikel 19 - Der Psychologe ist
vom relativen Charakter von seinen/ihren Schätzungen und seine/ihre Interpretationen gewarnt. Er zieht nicht
nicht von reduzierenden oder endgültigen Abschlüssen auf den Tauglichkeiten oder ihr
Persönlichkeit der Individuen, besonders, wenn diese Abschlüsse eine haben können
direkter Einfluß auf ihrer Existenz.
Artikel 20 - Der Psychologe kennt sie
vom Gesetz vom 6. Januar 1978 stämmige legale und ordnungsgemäß Verfügungen
relativ an der Informatik, den Karteien und den Freiheiten. Dementsprechend er
lies zusammen, behandelt, Klasse, archiviert und bewahrt die Informationen und gegeben
zukommend an seiner/ihrer Tätigkeit den Verfügungen in Kraft zufolge. Als diese Daten
werden an Zielen von Unterricht, Untersuchung angewandt. von Veröffentlichung, oder von
Kommunikation, sie werden gebietend im absoluten Respekt behandelt von
die Anonymität, durch die Abschaffung alles Elementes, die Identifizierung erlaubend,
direkt oder indirekt von den betroffenen Personen, dies immer in Entsprechung mit
die legalen Verfügungen bezüglich der namentlichen Informationen.
KAPITEL 4: DIE PFLICHTEN DES PSYCHOLOGEN GEGENÜBER SEINEN
KOLLEGEN
Artikel 21 - Der Psychologe stützt seine/ihre Kollegen in
die Übung ihres Berufes und in der Anwendung und der Verteidigung der Gegenwart
Code. Er antwortet günstig auf ihre Ratbitten und das hilft in ihnen
schwere Situationen. besonders, zur Lösung der Probleme beitragend,
ethisch.
Artikel 22 - Der Psychologe respektiert die Konzepte und sie
Praxen seiner/ihrer Kollegen, insofern sie nicht an ihnen verstoßen
allgemeine Prinzipien der Codegegenwart; dies schließt die Kritik nicht aus
gegründet.
Artikel 23 - Der Psychologe konkurriert nicht mißbräuchlich mit seinen
Kollegen und macht Ruf an ihnen, wenn er schätzt, daß sie mehr an gleichem, daß er sind von
auf eine Bitte zu antworten.
Artikel 24 -, Wenn der Psychologe eine füllt
Mission von Rechnungsprüfung oder Begutachtung gegenüber Kollegen oder Einrichtungen, er der
gemacht im Respekt von den Forderungen seiner/ihrer Pflichtenlehre.
KAPITEL 5: DER PSYCHOLOGE UND DIE AUSBREITUNG VON IHR
PSYCHOLOGIE
Artikel 25 - Der Psychologe hat eine Verantwortung in ihr
Ausbreitung der Psychologie, beim Publikum und den Medias. Er macht von ihr
Psychologie und von seinen/ihren Anwendungen eine Vorstellung in Übereinstimmung mit den Regeln
ethisch vom Beruf. Er wendet sein/ihr Berichtigungsrecht an für
ernsthaft am Publikum mitgeteilte Informationen beizusteuern.
Artikel 26 -
Der Psychologe tritt nicht ins Detail von den Methoden und die Techniken ein
psychologisch das er ihr/ihm formlos am Publikum und ihm von den potentiellen Gefahren präsentiert
von einer unkontrollierten Ausnutzung dieser Techniken.
TITEL III - LA BILDUNG VON DEM PSYCHOLOGEN
KAPITEL 1: DIE PRINZIPIEN VON IHR
BILDUNG
Artikel 27 - Der Unterricht der Psychologie in Ziel von ihnen
Psychologenzukunft respektieren die ethischen Regeln der Codegegenwart. In
Konsequenz, die Bildungseinrichtungen :
- verbreiten den Code von
Pflichtenlehre der Psychologen an den Studenten schon seit dem Anfang von den Studien,
-
überzeugen sich von der Existenz von Bedingungen, erlaubend, daß sich die Überlegung entwickelt
auf den mit die verschiedenen Praxen verbundenen Ethikfragen: Unterricht und
Bildung, Berufspraxis, Untersuchung.
Artikel 28 - Der Unterricht
präsentiere die verschiedenen Felder von Studie der Psychologie, so, daß die Pluralität
von den theoretischen Führungskadern, den Methoden und den Praxen, in einer Einsatzsorge in
Perspektive und von kritischer Konfrontation. Er verbannt zwangsläufig
die Indoktrination und das Sektierertum.
Artikel 29 - Der Unterricht von ihr
Psychologie macht einen Platz an den Disziplinen, die zur Kenntnis beitragen, von
der Mann und am Respekt seiner/ihrer Rechte, um die Studenten darauf vorzubereiten, zu landen
die Fragen, die an ihrer zukünftigen Übung im Respekt der Kenntnisse gebunden werden,
verfügbar und von den ethischen Werten
KAPITEL 2: KONZEPT VON IHR
BILDUNG
Artikel 30 - Der Psychologe, die Psychologie nicht lehrend,
Partizip nicht an Bildungen, keine Garantien auf dem Ernst von ihnen anbietend,
Zweckbestimmtheiten und von den Mitteln. Der an ihr bestimmte Psychologieunterricht
Fortbildung der Psychologen kann Personen, habend, betreffen
der Titel von Psychologen. Der an ihr bestimmte Psychologieunterricht
Bildung von beruflichen nicht-Psychologen beobachtet die gleichen Regeln
ethisch der die erklärt an den Artikeln 27, 28 und 32 der Gegenwart
Code.
Artikel 31 - Der Psychologe, die Psychologie lehrend, sorgt hat das der
seine/ihre Praxen, ebenso wie die Universitätsforderungen, Gedächtnisse von Untersuchung,
berufliche Praktika, Rekrutierung von Themen (etc.), wären mit ihr vereinbar
berufliche Pflichtenlehre. Er behandelt die Informationen, die Studenten betreffend,
aus Anlaß von den Tätigkeiten von Unterricht, Bildung oder Praktikum erworben,,
im Respekt von den Artikeln des Codes bezüglich der Personen.
Artikel 32 -
Er wird den Studenten beigebracht, daß die psychologischen Verfahren, betreffend,
die Schätzung von den Individuen und den Gruppen fordert die größte Härte an
wissenschaftlich und ethisch in ihrer Bedienung, Vorsicht, Überprüfung, und ihrem
Ausnutzung (Dienstgeheimnis und Réservepflicht), und daß sie
Vorstellungen von Fall machen sich im Respekt der Freiheit daraus, einzuwilligen oder von
abzulehnen, von der Würde und dem Wohlbefinden der präsentierten Personen
Artikel 33 -
Die Psychologen, die die Praktika fassen, in der Universität und auf dem Terrain,
sorgen dafür, daß die Praktikanten die Verfügungen des Codes anwenden, besonders
die, die den auf der Vertraulichkeit, das Dienstgeheimnis, beruhen,
beleuchtete Einwilligung. Sie widersetzen dem, was die Praktikanten benutzt würden, sich
wie nicht-bezahlte Profis. Sie haben für Mission, zu bilden
professionell die Studenten, und nicht von in ihren einzugreifen
Persönlichkeit.
Artikel 34 - übereinstimmend mit den legalen Verfügungen, der
Psychologe, die Psychologie lehrend, akzeptiert kein Gehalt der Seite
von einer Person, die geradeaus an seinen/ihren Diensten gemäß seiner/ihrer Universitätsfunktion hat,
11 verlangen keine Studenten, die sie Universitäts Besondere-Bildungen folgen,
bezahlen oder nein, für das Erlangen ihres Diploms. Er hält die Studenten nicht
für Patienten oder die Kunden. Er verlangt ihre kostenlose Teilnahme nicht oder
nein, an seinen/ihren anderen Tätigkeiten, wenn sie nicht ausdrücklich vom gegangen machen
Programm von Bildung, in dem die Studenten engagiert werden.
Artikel 35 -
Die Gültigkeitserklärung der Kenntnisse, die sich am Verlauf der anfänglichen Bildung erworben werden,
gemacht offiziellen Modalitäten zufolge. Sie beruht auf den gelehrten Disziplinen
in der Universität, auf den kritischen Kapazitäten und dem auto-Schätzung der Kandidaten,
und sie fordert den Hinweis an den ethischen Forderungen und den Regeln an
ethisch von den Psychologen.